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Mieterwechsel

Bitte teilen Sie uns die Mieterwechsel Ihrer Liegenschaft(en) mit.

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionTelefonKontakt

Bemerkung

Der Vermieter und Logisgeber ist verpflichtet, den Zu- oder Wegzug von Mietern der Einwohnerkontrolle zu melden.

Verfahren

Wir nehmen Ihre Meldung entgegen und kontrollieren, ob sich die entsprechenden Personen auch bei der Einwohnerkontrolle an- bzw. abmelden.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.