Bescheinigung über die Wohnsitz- und Aufenthaltsdauer anstelle eines Leumundzeugnisses
Jede Person kann ihren Leumund selbst mit einem Handlungsfähigkeitszeugnis (Ausweis über die Mündigkeit), Strafregisterauszug, Auszug aus dem Betreibungsregister, der Angabe von Referenzen oder weiteren geeigneten Nachweisen belegen.
Wer einen Leumundsnachweis verlangt, kann sich von der betreffenden Person bevollmächtigen lassen, entsprechende Auskünfte einzuholen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | 061 789 96 96 | andreas.duerr@breitenbach.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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